Geburtshilfe und Schwangerschaft: Sicher begleitet von Anfang bis Geburt
Umfassende Betreuung in der Schwangerschaft für eine sichere Geburt und gesunde Entwicklung.
Das soziale Entschädigungrecht
Um Leistungen auf Grundlage des nach SGB XIV zu beanspruchen, müssen bestimmte Bedingungen vorhanden sein.
- Sie müssen ernsthafte Beschwerden haben, eine leichte Rötung des Arms reicht nicht aus.
- Ihre Beschwerden müssen längere Zeit andauern, mindestens etwa sechs Wochen.
- Die Beschwerden müssen relativ zeitnah nach der Impfung auftreten.
- Es muss ein kausaler Zusammenhang zwischen den Beschwerden und der Impfung bestehen.
Nur wenn Sie langanhaltende gesundheitliche Probleme nachweisen können, haben Sie die Chance, dass Sie eine Entschädigung auf dieser Basis erhalten. Sie haben Anspruch auf:
- Heilkosten- und Krankenbehandlung
- Rente
- Hilfe bei der Haushaltführung
- Verdienstausfall
- Pflegekosten
- Bestattungskosten und Sterbegeld
Ansprüche gegen die Hersteller
Gefährdungshaftung des pharmazeutischen Herstellers ist in den §§ 84 ff. des Arzneimittelgesetzes (AMG) geregelt. Das pharmazeutische Unternehmen haftet, wenn infolge der Impfung ein Mensch getötet oder dessen Gesundheit nicht unerheblich verletzt wird. Allerdings können die Hersteller sich auf die Vereinbarungen mit der EU und der Bundesregierung berufen. Diese Beschränken die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, beispielsweise wenn auf bekannte Impfreaktionen nicht verwiesen wurde.
Haftung von Impfärzten und Einrichtungen
Gegenüber den Ärzten und eventuell Institutionen bei denen die Impfärzte angestellt waren ergeben sie Ansprüche aus dem Behandlungsvertrag (§ 630a BGB) und aus dem Delikt (§ 823 BGB).Es kommt im Einzelfall darauf an, wie gut der Arzt den Patienten über die Risiken aufgeklärt hat. Üblicherweise mussten vor der Impfung ein mehrseitiges Dokument unterzeichnet werden, in dem alle möglichen Risiken aufgelistet sind. Ob das als ausreichende Aufklärung gilt ist strittig.
Eine mangelnde Aufklärung kann zu einem Anspruch auf Schmerzensgeld führen, auch wenn die Beschwerden relativ kurz anhielten.
Der einfache Weg zur Entschädigung
Füllen Sie unseren Schnelltest aus, um zu erfahren ob ein Anspruch auf Entschädigung besteht. Wenden Sie such bei einem positiven Ergebnis an uns, damit wir im ersten Schritt die Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung klären. Dieser Service ist natürlich gratis. Danach entscheiden Sie, ob Sie uns mit einem Mandat betrauen, damit wir die weiteren Schritte einleiten.