Tipps und Infos zum igeln

Das sollte Frau unbedingt wissen, wenn IGe-Leistungen gefragt sind.

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Wirksamkeit und Risiko der empfohlenen IGe-Leistung müssen von den Ärzten erläutert und die Kosten der Behandlung angegeben werden. Patienten sollten durchaus fragen, warum diese Leistung nicht von der Krankenkasse übernommen wird.

Den Patienten muss eine Bedenkzeit eingeräumt werden, damit sie gegebenenfalls bei der Kasse Information einholen können. Vor der Behandlung muss ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen werden.

Die Praxisgebühr entfällt bei IGe-Leistungen. Nach der Behandlung muss eine Rechnung erstellt werden. Eine repräsentative Umfrage des Wissenschaftlichen Instituts der AOK unter 2.300 Versicherten ergab jedoch, dass fast jede siebte erbrachte Leistung ohne Rechnung erfolgte und es meistens auch keinen Vertrag gab.

Tipps zum igeln gibt die Patientenbeauftragte des Senats wochentags von 10 bis 14 Uhr unter 030/90 25 20 10 sowie des Patiententelefons des Sozialverbandes VdK dienstags von 10 bis 14 Uhr sowie donnerstags von 14 bis 16 Uhr unter 030/85 62 95 86 oder 030/80 10 78 25.

Eine Übersicht der gesetzlich festgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen, die die Kassen bezahlen, findet sich unter http://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/
 

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